Einbürgerungstest Schweiz Pass

Einbürgerungstest bestehen  

https://itheorie-assets.fra1.cdn.digitaloceanspaces.com/itheorie.ch/images/ch_citizen/00_stage_icon_schweiz.svg

Einbürgerungstest Schweiz

Zu den Voraussetzungen

So bestehst du den Einbürgerungstest 

Beim Einbürgerungstest in der Schweiz wird effektiv geprüft, ob eine Person über die notwendigen Kenntnisse zur Integration in die Schweizer Gesellschaft verfügt. Der Test ist kein einheitlicher nationaler Test wie in manchen anderen Ländern (z. B. Deutschland), sondern wird kantonal und kommunal unterschiedlich durchgeführt.

Dennoch gibt es gemeinsame Schwerpunkte: 

Dein Weg zur Schweizer Staatsbürgerschaft 

Die ordentliche Einbürgerung in der Schweiz ist das normale Verfahren, mit dem ausländische Personen das Schweizer Bürgerrecht erhalten können.

Sie kommt infrage für Personen, die seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz leben, gut integriert, rechtstreu und finanziell unabhängig sind und über ausreichende Sprachkenntnisse in einer Landessprache verfügen.

Das Verfahren läuft über Gemeinde, Kanton und Bund und kann je nach Wohnort unterschiedlich lange dauern. Es endet mit der Eintragung ins Bürgerregister und der offiziellen Einbürgerung als Schweizer Bürgerin oder Bürger.

Hier kannst du den Self Check machen.

1

Voraussetzungen

    Für die ordentliche Einbürgerung musst du folgende Bedingungen erfüllen: 

    1. Niederlassungsbewilligung C

    Du musst eine gültige C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung) haben.

    2. Mindestaufenthalt

    Du musst seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz wohnen. Aufenthalte zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt. 

    3. Kantonale Anforderungen

    Je nach Kanton können zusätzliche Aufenthaltsfristen von 2 bis 5 Jahren erforderlich sein. 

    4. Integration

    Du musst in der Schweiz gut integriert sein, d. h. am sozialen Leben teilnehmen und Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern pflegen. 

    5. Sprachkenntnisse

    Du musst mindestens die mündliche Sprache auf B1-Niveau und schriftliche Kenntnisse auf A2-Niveau in einer Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch) nachweisen.

    6. Finanzielle Unabhängigkeit

    Du darfst keine offenen Schulden im Betreibungsregister haben und in den letzten 5 Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben (ausser sie wurde vollständig zurückgezahlt). 

    7. Rechtstreue

    Du darfst keine relevanten Einträge im Strafregister und keine laufenden Strafverfahren gegen dich haben. 

2

Ablauf der ordentlichen Einbürgerung 

    Überprüfe zuvor den Verfahrensablauf deiner Gemeinde und deines Kantons, da diese variieren können. Hilfreiche Links findest du unter dem Menüpunkt FAQ. Viele Kantone und Gemeinden bieten Wegleiter und Checklisten für das Verfahren an.

    1. Gesuch einreichen

    Du reichst dein Einbürgerungsgesuch bei der zuständigen Gemeinde oder dem zuständigen Kanton ein. Dort erhältst du auch die nötigen Formulare und Informationen.

    2. Prüfung durch Gemeinde und Kanton

    Die Behörde prüft, ob du die formellen und inhaltlichen Voraussetzungen erfüllst (z. B. Sprachkenntnisse, Integration, Aufenthaltsdauer). Es kann sein, dass du zu einem Gespräch eingeladen wirst oder zusätzliche Unterlagen einreichen musst. 

    3. Erhebungsbericht durch Kanton

    Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, erstellt die kantonale Behörde einen Erhebungsbericht über deine Integration und persönlichen Verhältnisse.

    4. Weiterleitung an den Bund (SEM)

    Der Kanton sendet das Dossier mit dem Erhebungsbericht an das Staatssekretariat für Migration (SEM).

    5. Prüfung durch den Bund

    Das SEM prüft, ob du:

    • gut integriert bist,
    • mit dem Leben in der Schweiz vertraut bist,
    • und keine Gefahr für die innere oder äußere Sicherheit der Schweiz darstellst.

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt der Bund die Einbürgerungsbewilligung.

    6. Kantonaler Entscheid

    Nach Erhalt der Bewilligung durch das SEM entscheidet der Kanton über die Einbürgerung. Dieser Entscheid muss innerhalb eines Jahres gefällt werden.

    7. Eintrag ins Bürgerregister

3

Kosten

    Die Gebühren für eine reguläre Einbürgerung schwanken je nach Gemeinde und Kanton erheblich. Im Durchschnitt lassen sich die folgenden Kosten angeben: 

    Gemeinde: zwischen 500 und 1000 Franken pro Person

    Kanton: bis zu 2000 Franken pro Person 

    Bund:

    • Paar mit oder ohne minderjährige Kinder: 150 Franken 
    • Einzelperson mit oder ohne minderjährige Kinder: 100 Franken
    • Minderjährige Einzelperson: 50 Franken 

    Darüber hinaus können noch weitere Ausgaben für benötigte Unterlagen wie Wohnsitzbestätigung, Strafregisterauszug und Betreibungsregisterauszug anfallen.

4

Zusätzliche Informationen

    Prüfung der Integration

    Bei der Prüfung wird bewertet, wie gut du in die Schweizer Gesellschaft integriert bist. Dazu gehören deine Sprachkenntnisse, deine Teilnahme am sozialen Leben und deine Verbindung zu Schweizer Bürgern und Bürgerinnen.

    Kantonale Besonderheiten

    In einigen Kantonen gibt es zusätzliche Anforderungen, wie z. B. die Teilnahme an einem Orientierungskurs oder zusätzliche Sprachprüfungen.

    Entscheidung

    Der gesamte Prozess kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen, vor allem, wenn zusätzliche Prüfungen oder Anforderungen auf kantonaler Ebene bestehen.