Beim Einbürgerungstest in der Schweiz wird effektiv geprüft, ob eine Person über die notwendigen Kenntnisse zur Integration in die Schweizer Gesellschaft verfügt. Der Test ist kein einheitlicher nationaler Test wie in manchen anderen Ländern (z. B. Deutschland), sondern wird kantonal und kommunal unterschiedlich durchgeführt.
Dennoch gibt es gemeinsame Schwerpunkte:
Die ordentliche Einbürgerung in der Schweiz ist das normale Verfahren, mit dem ausländische Personen das Schweizer Bürgerrecht erhalten können.
Sie kommt infrage für Personen, die mindestens 10 Jahre in der Schweiz leben, gut integriert, rechtstreu, finanziell unabhängig sind und über ausreichende Sprachkenntnisse in einer Landessprache verfügen.
Das Verfahren läuft über Gemeinde, Kanton und Bund und kann je nach Wohnort unterschiedlich lange dauern. Es endet mit der Eintragung ins Bürgerregister und der offiziellen Einbürgerung als Schweizer Bürgerin oder Bürger.
Hier können Sie den Self Check machen.
Für die ordentliche Einbürgerung müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
1. Niederlassungsbewilligung C
Sie müssen eine gültige C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung) haben.
2. Mindestaufenthalt
Sie müssen mindestens 10 Jahre in der Schweiz wohnen. Aufenthalte zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt.
3. Kantonale Anforderungen
Je nach Kanton können zusätzliche Aufenthaltsfristen von 2 bis 5 Jahren erforderlich sein.
4. Integration
Sie müssen in der Schweiz gut integriert sein, d. h. am sozialen Leben teilnehmen und Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern pflegen.
5. Sprachkenntnisse
Sie müssen mindestens die mündliche Sprache auf B1-Niveau und schriftliche Kenntnisse auf A2-Niveau in einer Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch) nachweisen.
6. Finanzielle Unabhängigkeit
Sie dürfen keine offenen Schulden im Betreibungsregister haben und dürfen in den letzten 5 Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben (ausser sie wurde vollständig zurückgezahlt).
7. Rechtstreue
Sie dürfen keine relevanten Einträge im Strafregister haben und keine laufenden Strafverfahren gegen sich haben.
Überprüfen Sie zuvor den Verfahrensablauf Ihrer Gemeinde und Kanton, da diese variieren können. Hilfreiche Links finden Sie unter dem Menüpunkt FAQ. Viele Kantone und Gemeinden bieten Wegleiter und Checklisten für das Verfahren an.
1. Gesuch einreichen
Sie reichen Ihr Einbürgerungsgesuch bei der zuständigen Gemeinde oder Kanton ein. Dort erhalten Sie auch die nötigen Formulare und Informationen.
2. Prüfung durch Gemeinde und Kanton
Die Behörden prüfen, ob Sie die formellen und inhaltlichen Voraussetzungen erfüllen (z. B. Sprachkenntnisse, Integration, Aufenthaltsdauer). Es kann sein, dass Sie zu einem Gespräch eingeladen werden oder zusätzliche Unterlagen einreichen müssen.
3. Erhebungsbericht durch Kanton
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erstellt die kantonale Behörde einen Erhebungsbericht über Ihre Integration und persönlichen Verhältnisse.
4. Weiterleitung an den Bund (SEM)
Der Kanton sendet das Dossier mit dem Erhebungsbericht an das Staatssekretariat für Migration (SEM).
5. Prüfung durch den Bund
Das SEM prüft, ob Sie:
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt der Bund die Einbürgerungsbewilligung.
6. Kantonaler Entscheid
Nach Erhalt der Bewilligung durch das SEM entscheidet der Kanton über die Einbürgerung. Dieser Entscheid muss innerhalb eines Jahres gefällt werden.
7. Eintrag ins Bürgerregister
Die Gebühren für eine reguläre Einbürgerung schwanken je nach Gemeinde und Kanton erheblich. Im Durchschnitt lassen sich die folgenden Kosten angeben:
Gemeinde: zwischen 500 und 1000 Franken pro Person
Kanton: bis zu 2000 Franken pro Person
Bund:
Darüber hinaus können noch weitere Ausgaben für benötigte Unterlagen wie Wohnsitzbestätigung, Strafregisterauszug und Betreibungsregisterauszug entstehen.
Prüfung der Integration
Bei der Prüfung wird bewertet, wie gut Sie in die Schweizer Gesellschaft integriert sind. Dazu gehören Ihre Sprachkenntnisse, Ihre Teilnahme am sozialen Leben und Ihre Verbindung zu Schweizer Bürgern.
Kantonale Besonderheiten
In einigen Kantonen gibt es zusätzliche Anforderungen, wie z.B. die Teilnahme an einem Orientierungskurs oder zusätzliche Sprachprüfungen.
Entscheidung
Der gesamte Prozess kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen, vor allem, wenn zusätzliche Prüfungen oder Anforderungen auf kantonaler Ebene bestehen.